Die Nebenklage

Zum Strafrecht gehört selbstverständlich auch die Nebenklagevertretung.

 

Bei einer Nebenklage kann ein Verletzter in einem Strafverfahren neben dem Staatsanwalt als weiterer Ankläger auftreten. Dabei kann und sollte er sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Der Nebenkläger kann in Strafverfahren einer Anklage beitreten, wenn er Verletzter eines der im Katalog des § 395 StPO aufgeführten Delikte (z.B. Körperverletzung) ist. Im Strafverfahren gegen Jugendliche ist die Nebenklage nur bei Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung zulässig.

 

Ist durch die Tat jemand getötet worden, so steht das Nebenklagerecht den Eltern, Kindern, Geschwistern und dem Ehegatten oder Lebenspartner zu.

 

Auch hier sollte man die Arbeit einem Strafverteidiger übertragen. Weitere Informationen dazu unter www.weisserring.de

MeinStrafverteidiger.de ist in der ganzen Bundesrepublik tätig

 

Impressum:
Rechtsanwälte in

Bürogemeinschaft

Rathjens-Reichel-Penneke

 

Hauptsitz Rostock

Heiligengeisthof 17-18
18055 Rostock

 

Post@MeinStrafverteidiger.de

 

Zweigstelle Schwerin

Arsenalstraße 16

19053 Schwerin

 

0381 4996805 Rostock

0385 5923138 Schwerin

0381 4996826 zentrales Fax

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie sind der

Besucher!!!