Das Betäubungsmittelstrafrecht

Auch das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein gesonderter Punkt der Strafverteidigung. Der Konsum berauschender Substanzen ist fast so alt wie die Menschheit selbst. Heute bestimmt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) die Praxis den streng durch staatliche Organe regulierten Umgang mit psychoaktiven Substanzen. Auch hier gilt: Strafverteidiger rechtzeitig beauftragen, gerade auch für den Fall, dass eine Einlassung des Beschuldigten erfolgen soll, damit die verfahrensrechtlich notwendigen Schritte vorher veranlasst werden können.

MeinStrafverteidiger.de ist in der ganzen Bundesrepublik tätig

 

Impressum:
Rechtsanwälte in

Bürogemeinschaft

Rathjens-Reichel-Penneke

 

Hauptsitz Rostock

Heiligengeisthof 17-18
18055 Rostock

 

Post@MeinStrafverteidiger.de

 

Zweigstelle Schwerin

Arsenalstraße 16

19053 Schwerin

 

0381 4996805 Rostock

0385 5923138 Schwerin

0381 4996826 zentrales Fax

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie sind der

Besucher!!!