Sie suchen einen fachlich versierten, erfahrenen und mutigen Strafverteidiger, der ohne Ansehen der Person und der vorgeworfenen Tat allein Ihre Interessen vertritt?! Dann sind Sie hier richtig! Langjährige Erfahrung, profunde Kompetenz und ständige Weiterbildung zeichnen uns aus. WIR VERTRETEN SIE BUNDESWEIT!
Sie werden einer Straftat beschuldigt?
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt sind oder gar schon ein Haftbefehl gegen Sie erlassen worden ist, sollten Sie zunächst nichts (aber auch wirklich gar nichts) aussagen, sofort einen Strafverteidiger beauftragen und vorallem weiterhin nichts aussagen!
Für Ihre Verteidigung stehen wir Ihnen mit den Strafverteidigern Rathjens, BRöker und Tauber bundesweit zur Verfügung, im Notfall auch 24 h!
Hier unsere Notrufnummern:
Rechtsanwalt Rathjens unter 0172 32 77 463
Rechtsanwalt Tauber unter 0160 946 030 27
NOTFÄLLE SIND DABEI ihre Verhaftung, eine Hausdurchsuchung und andere strafprozessuale Maßnahmen die keinen Aufschub der umgehenden anwaltlichen Tätigkeit zulassen!
Haben Sie jedoch bitte Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Beratungen außerhalb eines Mandatsverhältnisses geben können! Dieses gehen Sie mit uns ein, indem Sie uns eine unterschriebene Vollmacht zukommen lassen und die Honorarfrage zwischen uns geklärt wird.
Über unsere Facebookseite halten wir Sie über aktuelle Entscheidung auf dem Laufenden, geben den einen oder anderen Rechtstipp und informieren Sie über alle Kanzleibelange, soweit wir dieses dürfen. Auch haben Sie hier die Möglichkeit, unkompliziert mit uns in Kontakt zu treten.
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