Sie werden einer Straftat beschuldigt?
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt sind oder gar schon ein Haftbefehl gegen Sie erlassen worden ist, sollten Sie zunächst nichts (aber auch wirklich gar nichts) aussagen, sofort einen Strafverteidiger beauftragen und vorallem weiterhin nichts aussagen !
Unser Einsatz für Sie ist dabei keineswegs mit unseren Kanzleien in Rostock, Schwerin und Wismar lokal beschränkt, sondern erstreckt sich über das gesamte Gebiet Deutschlands.
Für Ihre Verteidigung stehen wir Ihnen als Ihre Verteidiger im Notfall auch 24 h zur Verfügung.
Hier unsere Notrufnummern:
Rechtsanwalt Rathjens unter 0172 32 77 463
Rechtsanwalt Rakow unter 0173 795 39 87
Haben Sie jedoch bitte Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Beratungen außerhalb eines Mandatsverhältnisses geben können! Dieses gehen Sie mit uns ein, indem Sie uns eine unterschriebene Vollmacht zukommen lassen und die Honorarfrage zwischen uns geklärt wird.