Das Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Hier ist im Verfahren besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Lassen Sie Ihre Kinder nicht ohne Strafverteidiger in einem Strafverfahren. Es geht nicht immer mit Arbeitsstunden aus - und auch diese müssen oft nicht sein. Darum sollte man als verantwortliches Elternteil unbedingt einen Strafverteidiger beauftragen!