"Außer dem Licht wird nichts so oft gebrochen wie das Recht!" (Alfred Polak)
"Außer dem Licht wird nichts so oft gebrochen wie das Recht!" (Alfred Polak)

Das Betäubungsmittelstrafrecht

Auch das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein gesonderter Punkt der Strafverteidigung. Der Konsum berauschender Substanzen ist fast so alt wie die Menschheit selbst. Heute bestimmt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) die Praxis den streng durch staatliche Organe regulierten Umgang mit psychoaktiven Substanzen. Auch hier gilt: Strafverteidiger rechtzeitig beauftragen, gerade auch für den Fall, dass eine Einlassung des Beschuldigten erfolgen soll, damit die verfahrensrechtlich notwendigen Schritte vorher veranlasst werden können.

- MeinStrafverteidiger -

RRT-Rechtsanwälte & Strafverteidger

Rathjens I Rakow I Tauber

Lise-Meitner-Ring 6b

18059 Rostock

 

Telefon 0381 4996805

Telefax 0381 4996826

 

info@rechtsanwaltrathjens.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Öffnungszeiten

Mo.     9-12 und 13-16 Uhr
Di.      9-12 und 13-16 Uhr
Mitt.    9–12 und 13-16 Uhr
Do.     9-12 und 13-16 Uhr

Fr.                       8–16 Uhr

 

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung 

Sie sind der

Besucher!!!

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwälte Rathjens & Rakow