Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Gesetzlich geregelt ist es im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen.
Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das "Wie" der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt.
Auch der Beschuldigte, der sich für noch so clever hält, macht im Ermittlungsverfahren Fehler, die sich dann in der Gerichtsverhandlung und im Endeffekt in der Verurteilung rächen, obwohl er wirklich unschuldig ist oder gar so hart hätte bestraft werden müssen.
Darum ist es wichtig, schon im Stadium des Ermittlungsverfahrens einen Strafverteidiger einzuschalten!
Auf gar keinen Fall sollte auf drängende Befragungen und vages Inaussichtstellen von positiven Zusagen des „guten“ Ermittlungsbeamten zu günstigen Entscheidungen bzgl. des geständigen Beschuldigten voreilig reagiert werden.
Es ist immer wieder der Fall, dass einem Beschuldigten Straffreiheit oder ähnlicher Blödsinn zugesagt wird, wenn er gesteht und vielleicht dadurch auch andere Taten aufdeckt.
Den einfachen Polizeibeamten fehlt zu derartigen Zusagen aber absolut jegliche gesetzliche Kompetenz. Selbst bei Zusagen der Staatsanwaltschaft sollte stets ein Verteidiger anwesend sein. Man sieht es hier gerade, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers von immenser Bedeutung ist.
Auch kommt es immer wieder vor, dass die Polizei einen Beschuldigten unter vorgeschobenen anderen Gründen zu sich holt, um dann eine erkennungsdienstliche Maßnahme oder sogar einen DNA-Test durchzuführen. Melden Sie sich daher immer, wenn es etwas neues gibt (Post, Anruf, erneute Festnahme, o.ä.) bei Ihrem Strafverteidiger.
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