"Außer dem Licht wird nichts so oft gebrochen wie das Recht!" (Alfred Polak)
"Außer dem Licht wird nichts so oft gebrochen wie das Recht!" (Alfred Polak)

Die Ordnungswidrigkeiten

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zum Strafrecht im weiteren Sinne, da es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist.

 

Die Sanktionen sind meist Bußgelder, die in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.

 

Aber auch hier ist ein Strafverteidiger nicht nur hilfreich, sondern absolut notwendig.

 

Fahrverbote und Punkte können negative Auswirkungen auf das Privat- als auch das Arbeitsleben haben. Weiterhin können weitere Verbote (Waffenbesitz, Ämterbekleidung, etc.) enorme Eingriffe in Grund- und Menschenrechte darstellen, die nicht sein müssen bzw. die man erfolgreich mit einem Profi verhindern kann.

 

In Verkehrsstrafsachen zahlt auch meist die Rechtsschutz, sofern man eine für Verkehrsangelegenheiten hat. In allen übrigen Ordnungswidrigkeiten kommt es auf Ihre Rechtsschutzversicherung an.

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