Wenn Sie einer Straftat beschuldigt sind, sollten Sie zunächst nichts aussagen, sofort einen Strafverteidiger beauftragen und vorallem weiterhin nichts aussagen !
Es gibt viele unterschiedliche Bereiche im Strafrecht, die auch unterschiedlich gehandhabt werden müssen. Darum brauchen Sie im frühestem Stadium es Ermittlungsverfahrens gegen Sie, die professionelle Hilfe unserer Strafverteidiger.
Exemplarisch soll hier in den Bereichen Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und dem politischen Strafrecht erläutert werden, warum Sie unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern) uns, Ihre Strafverteidiger, einschalten müssen, um größeren Schaden von sich fern zu halten.