Die Ahndung bestimmter Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften ist in strafrechtlichen Nebengesetzen, also neben dem allgemeinen Strafrecht (StGB), geregelt. Das allgemeine und das besondere Ausländerrecht umfassen straf- bzw. bußgeldrechtliche Nebengesetze.
Auch auf Asylbewerber finden grundsätzlich die Strafvorschriften des Ausländergesetzes Anwendung, soweit das Asylverfahrensgesetz keine speziellen bzw. vorrangigen Regelungen zu einem strafbaren Verhalten enthält.
Gerade durch die Sprachschwierigkeiten und dem Verständnis des beschuldigten Ausländers für die deutsche Rechtsauffassung bringen diesen immer in Situationen, die nicht nur Auswirkungen auf sein Leben, sondern auch das seiner Familie haben können.
Gerade hier kann nur ein Strafverteidiger, der das Vertrauen des Ausländers/Asylanten hat, erfolgreich handeln.