Auch das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein gesonderter Punkt der Strafverteidigung. Der Konsum berauschender Substanzen ist fast so alt wie die Menschheit selbst. Heute bestimmt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) die Praxis den streng durch staatliche Organe regulierten Umgang mit psychoaktiven Substanzen. Auch hier gilt: Strafverteidiger rechtzeitig beauftragen, gerade auch für den Fall, dass eine Einlassung des Beschuldigten erfolgen soll, damit die verfahrensrechtlich notwendigen Schritte vorher veranlasst werden können.