Der Begriff Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen Steuergesetze androhen. Ein Steuerstrafverfahren, als dessen Ergebnis nicht nur eine Strafe droht, sondern auch Steuernachzahlungen sollte mit einem rechtlichen Beistand (Strafverteidiger) durchgestanden werden. Natürlich wird der sogenannte Steuerstrafverteidiger auch den Steuerberater des Beschuldigten befragen und ihn zur Not in die Arbeit einbinden.
Es empfiehlt sich jedoch nicht, den Steuerberater als Verteidiger zu wählen.
Gehen Sie auch nicht voreilig auf die Steuerfahndung zu!!!
Lassen Sie Ihren Strafverteidiger zunächst in die Akten schauen, bevor eine Stellungnahme zum Tatvorwurf erfolgt!