"Außer dem Licht wird nichts so oft gebrochen wie das Recht!" (Alfred Polak)
"Außer dem Licht wird nichts so oft gebrochen wie das Recht!" (Alfred Polak)

Das Steuerstrafrecht

Der Begriff Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen Steuergesetze androhen. Ein Steuerstrafverfahren, als dessen Ergebnis nicht nur eine Strafe droht, sondern auch Steuernachzahlungen sollte mit einem rechtlichen Beistand (Strafverteidiger) durchgestanden werden. Natürlich wird der sogenannte Steuerstrafverteidiger auch den Steuerberater des Beschuldigten befragen und ihn zur Not in die Arbeit einbinden.

 

Es empfiehlt sich jedoch nicht, den Steuerberater als Verteidiger zu wählen.

 

Gehen Sie auch nicht voreilig auf die Steuerfahndung zu!!!

 

Lassen Sie Ihren Strafverteidiger zunächst in die Akten schauen, bevor eine Stellungnahme zum Tatvorwurf erfolgt!

- MeinStrafverteidiger -

RRT-Rechtsanwälte & Strafverteidger

Rathjens I BRöker I Tauber

Lise-Meitner-Ring 6b

18059 Rostock

 

Telefon 0381 4996805

Telefax 0381 4996826

 

info@rrt-recht.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Öffnungszeiten

Mo.     9-12 und 13-16 Uhr
Di.      9-12 und 13-16 Uhr
Mitt.    9–12 und 13-16 Uhr
Do.     9-12 und 13-16 Uhr

Fr.                       8–16 Uhr

 

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung 

Sie sind der

Besucher!!!

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwälte Rathjens I Bröker I Tauber