Alltäglich ist auch das Verkehrsstrafrecht. Auch aus einem noch so „kleinen“ Verkehrsunfall kann ganz schnell ein gegen Sie geführtes Strafverfahren werden, dass mit Vorladung bei der Polizei beginnt und dann ebenso schnell mit einem Strafbefehl oder einer Anklage vor dem Strafgericht endet.
Nicht selten sind auch Todesopfer zu beklagen, die selbstverständlich nicht gewollt waren, jedoch heftige und lange Haftstrafen nach sich ziehen können.
Auch wenn nur der Einkaufskorb gegen ein Auto rollt, kann, wenn man sich entfernt, ein Strafverfahren daraus werden.
Darum auch hier: Strafverteidiger einschalten!