Auch im Wirtschaftsstrafrecht ist ein Strafverteidiger unverzichtbar. Bestechung und ähnliches sollten auch nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Hier sind besondere Strategien abzusprechen, weil die Nebenstrafen (Berufsverbot) und Nebenfolgen (Kündigung) den Beschuldigten meist härter treffen, als die Hauptstrafe selbst.