"Außer dem Licht wird nichts so oft gebrochen wie das Recht!" (Alfred Polak)
"Außer dem Licht wird nichts so oft gebrochen wie das Recht!" (Alfred Polak)

Das Wiederaufnahmeverfahren

Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde.

 

Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens ist nach deutschem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Daher ist es hier absolut nötig einen Strafverteidiger zu beauftragen. Nur dieser kann Ihnen erklären ob und wie das Verfahren Aussicht auf Erfolg und Gerechtigkeit hat.

 

Aus Gründen der Rechtsklarheit kann auch ein fehlerhaftes, aber rechtskräftiges Urteil grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Die Wiederaufnahme kann diese Rechtskraft allerdings durchbrechen. Jedoch stehen einer Wiederaufnahme hohe Hürden entgegen. Darum brauchen Sie hier unsere Strafverteidiger.

- MeinStrafverteidiger -

RRT-Rechtsanwälte & Strafverteidger

Rathjens I BRöker I Tauber

Lise-Meitner-Ring 6b

18059 Rostock

 

Telefon 0381 4996805

Telefax 0381 4996826

 

info@rrt-recht.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Öffnungszeiten

Mo.     9-12 und 13-16 Uhr
Di.      9-12 und 13-16 Uhr
Mitt.    9–12 und 13-16 Uhr
Do.     9-12 und 13-16 Uhr

Fr.                       8–16 Uhr

 

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung 

Sie sind der

Besucher!!!

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwälte Rathjens I Bröker I Tauber